
Das Inkassodienstleistungsunternehmen ist seit Anbeginn Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. mit Sitz in Berlin. Die dortige Mitgliedschaft steht für seriöses Inkasso mit Verantwortung. Die Mitglieder des BDIU e.V. haben sich ihrem Code of Cunduct unterworfen, das Standards zu einem fairen und respektvollen Verhalten bei der Forderungsdurchsetzung - über die gesetzlichen Vorgaben hinaus - etabliert.

Wer sind wir?
Claudia Wagener-Neef
Das Inkassodienstleistungsunternehmen Claudia Wagener-Neef wurde im April 1998 durch den Präsidenten des Landgerichts Marburg zugelassen und ist ab Einführung des Rechtsdienstleistungsregisters beim Oberlandesgericht Frankfurt registriert.
Das Unternehmen wurde von Frau Claudia Wagener-Neef im April 1998 gegründet und wird seitdem von ihr geführt.
Zuvor war Frau Wagener-Neef, die das Studium zum geprüften Bürovorsteher im Rechtsanwaltsbereich mit der Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Berlin erfolgreich abschloss, langjährige Büroleiterin in einer Anwaltskanzlei, so dass sie auf eine über 35-jährige Berufserfahrung im Forderungseinzug zurück blicken kann.
Diese speziellen, fachlichen Kenntnisse, die immer wieder mit Fortbildungen aktualisiert werden, versetzen das Unternehmen in die Lage, eine erfolgreiche, situationsangepasste Sachbearbeitung zu gewährleisten.
Frau Wagener-Neef ist neben ihrer Inkassotätigkeit auch Dozentin für inkassorelevante Themen, so dass bei der täglichen Sachbearbeitung Theorie und Praxis abgestimmt zusammenwirken (s. Button zur JSR Projekt & Schulung GmbH). Ferner arbeiten wir mit Auskunfteien zusammen, die Bonitäts- und Aufenthaltsermittlungen professionell durchführen.
Unsere Dienstleistungen.
Was machen wir?
Vorgerichtliches Inkasso:
Das außergerichtliche Inkassoverfahren beginnt mit unserem Legitimations- und Aufforderungsschreiben an den Schuldner. Parallel hierzu wird der Schuldner auf Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und den Insolvenzbekanntmachungen (harte Negativmerkmale) überprüft sowie ggf. einem Bonitätscheck unterzogen. Sofern nach Ablauf der dem Schuldner gesetzten Zahlungsfrist ein Geldeingang nicht verzeichnet werden kann, nehmen wir telefonischen Kontakt zum Schuldner auf. Unsere Erfahrungen zeigen, dass im unmittelbaren, verbalen Kontakt zum Schuldner die Zahlungsbereitschaft angeregt wird. Unter Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse wird die weitere Sachbearbeitung individuell fortgeführt.
Gerichtliches Verfahren:
Sollte das vorgerichtliche Inkassoverfahren nicht zum Erfolg geführt haben, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet mit dem Ziel, einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlangen. Die Schaffung eines Titels stellt den Anspruch des Gläubigers fest, erreicht den Neubeginn der Verjährung (mind. dreißigjährige Verjährungsfrist) und stellt die Voraussetzung zur Einleitung der Zwangsvollstreckung dar. Wird die Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem Prozessgericht erforderlich, weil der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch oder Einspruch erhoben hat oder die Sache sich außergerichtlich als streitig herausgestellt hat, stehen für Ihre insoweitige Interessenvertretung – sofern gewünscht – unsere Kooperationsanwälte zur Verfügung, die von uns mit den notwendigen Informationen versorgt werden.
Nachgerichtliche Beitreitung/Zwangsvollstreckung:
Nach Vorlage des vollstreckungsfähigen Titels wird individuell entschieden, ob es Sinn macht, den Schuldner erneut zur Zahlung aufzufordern, telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten oder unmittelbar mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu beginnen.
Als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen z. B.
- Pfändungs- und Überweisungsbschluss (Forderungspfändung)
- Sachpfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher
- Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft nebst Einholung von Drittauskünften
- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
- Zwangsversteigerungsanträge
in Betracht.
Nicht zuletzt aufgrund langjähriger Erfahrungen im Bereich der Zwangsvollstreckung erfolgt die Auswahl der zu ergreifenden Maßnahmen sehr gezielt, um einen möglichst raschen Erfolg zu gewährleisten.
Überwachungsinkasso:
Sollten die vorgerichtlichen, gerichtlichen und zwangsvollstreckungsrechtlichen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben und der Schuldner ist derzeit nicht leistungsfähig, behalten wir für Sie den Schuldner "im Auge". Hierzu gehört die Prüfung des Aufenthaltsortes des Schuldners, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Sobald Erkenntnisse vorliegen, die die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Erfolg versprechend machen, werden diese ergriffen. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens melden wir die Gläubigeransprüche an und überwachen den Verlauf des Verfahrens.
Vergütung:
Grundsätzlich bemisst sich unsere Vergütung nach den Regelungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nebst seinem Vergütungsverzeichnis unter Zugrundelegung der geltenden Wertvorschriften.
Um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können, ist es erforderlich, dass wir zunächst Ihren Bedarf an Inkassodienstleistungen erfahren. Wir freuen uns, wenn Sie unverbindlichen Kontakt zu uns aufnehmen.

Für Schuldner:innen –
Dialog als bester Lösungsweg!
Sollten Sie als Schuldner:in in einer von uns betreuten Angelegenheit unsere Seiten besuchen, richten wir unsere Bitte an Sie:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir gemeinsam eine für beide Seiten tragbare Lösung erarbeiten können. Wenn Sie auf unsere Schreiben nicht reagieren, bleibt uns nur der Rechtsweg, der mit Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden ist, die mit Ihrer transparenten Mitarbeit vermieden werden können.